Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für BKSPIT (Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert)

  • der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang

 

und

  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach "Pädagogik und Psychologie" belegt wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde,

 

sowie

  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/dem Bewerber über die praktische Ausbildung.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, mindestens das Niveau B 1, nachzuweisen.

Wer die Ausbildung absolvieren möchte, bewirbt sich an unserer Fachschule und besorgt sich eigenständig eine Praxisstelle in einem Kindergarten, wofür ebenfalls eine Bewerbung beim zuständigen Träger (Kommune, Kirche, privater Träger) nötig ist.