Kinder- und Jugendhilfe

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 KJHG). Jugendhilfe bezieht neben dem Kind und dem Jugendlichen auch den jungen Erwachsenen und immer stärker die Familie und das soziale Umfeld in ihre Arbeit mit ein. Insbesondere dort, wo belastende Lebenssituationen eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet ist, gibt es ein differenziertes, am jeweiligen erzieherischen Bedarf orientiertes Leistungsangebot. Die Angebotsvielfalt z.B. der Hilfen zur Erziehung umfasst u.a.:

  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Für ihre Tätigkeit in diesen Arbeitsfeldern brauchen Jugend- und Heimerzieher/innen ein Höchstmaß an persönlicher und fachlicher Kompetenz, um ihrem Auftrag als Anwalt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in belastenden Lebenssituationen, gerecht zu werden.