Einordnung der Ausbildung in den Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)/(DQR)

Einordnung der Ausbildung in den Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)/(DQR)

Ziel des EQR ist es, die räumliche und berufliche Mobilität sowie das lebenslange Lernen zu fördern, indem er die Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Qualifikationsniveaus erleichtert. „Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.“
Lernergebnisse als zentrale Zielkategorie werden im EQR definiert als Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat.

Ziele des EQR:

  • Die Transparenz von Qualifikationen zu verbessern,
  • die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt, zwischen
  • den Bildungssystemen und innerhalb der Bildungssysteme
  • zu erhöhen,
  • Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen erleichtern, die von einer Person erworbenen Kompetenzen zu beurteilen.

Kernelemente des EQR:
Eine Zuordnung von Qualifikationen zu acht Niveaustufen, die sowohl die schulische, berufliche wie auch die Hochschulbildung umfassen, Orientierung an den Lernergebnissen,
Beschreibung der Lernergebnisse anhand der Begrifflichkeiten: Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, Einbeziehung informell erworbener Kompetenzen.

 

Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen  (DQR)

Der DQR dient dazu, die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen in Relation zu den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens zu setzen. Darüber hinaus kann der DQR auch innerhalb Deutschlands einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
von unterschiedlichen Bildungsabschlüssen leisten. Die Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen über die Grenzen der eigenen Bildungsbereiche hinweg eröffnen
Chancen für mehr Durchlässigkeit u. a. zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung.
Der DQR hat keine Gesetzeskraft. Die Zuordnung von Kompetenzen und Qualifikationen zu den acht Niveaus des Deutschen

Einordnung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung:
Qualifikationsrahmen heben nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen auf, d. h. das Erreichen eines bestimmten Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens berechtigt nicht zum Zugang in Bildungsgänge, die Qualifikationen im nächst höheren Niveau vermitteln.

Zuordnung von Abschlüssen:
Der DQR umfasst acht Niveaustufen. Die Qualifikationen werden differenziert nach Wissen, Fertigkeiten und der damit verbundenen Sozialkompetenz und Selbständigkeit. Jede Niveaustufe ist auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar. So stehen beispielsweise die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule (z. B. Meister oder Techniker) mit dem Bachelor auf der gleichen Niveaustufe. Vorerst abgesehen wurde von einer Zuordnung allgemein bildender Abschlüsse, die in erster Linie die Grundlage für eine berufliche oder akademische Ausbildung legen.  Fachschulausbildungen, sprich berufliche Weiterbildungen wurden Niveaustufe 6 zugeordnet. Eine Unterscheidung von unterschiedlichen
Fachschulausbildungen wird nicht vorgenommen.
Das hat zur Folge, dass die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ebenfalls auf Niveau 6 verortet wurde.

 

Verknüpfung der Kompetenzen des Rahmenplans/der gemeinsamen Grundsätze mit dem kompetenzorientierten Qualifikationsprofil

Auf der Basis der beschriebenen verbindlichen Vorgaben erfolgt die Verknüpfung der Kompetenzen des/der

  • Rahmenplans für die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieherin an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) bzw. Gemeinsamen Grundsätze für die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher mit den Kompetenzen des
  • kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011)

(gem. „Handreichung: Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg 2014)