Ausbildungsformen

Zwei Wege, ein Ziel:

  1. Zweijährige Vollzeitausbildung mit anschließendem Berufsanerkennungsjahr
  2. Dreijährige duale, praxisintegrierte Ausbildung (berufsbegleitende Ausbildung)

Die Ausbildung richtet sich an den Erfordernissen einer sich weiter differenzierenden Kinder- und Jugendhilfe aus. Dies schlägt sich in einer starken Vernetzung zwischen fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung nieder.

Vollzeitausbildung

Aufnahmevoraussetzungen:
  • Bereitschaft zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Selbstverständnis von Erziehungshilfe in kirchlicher Trägerschaft
  • Bereitschaft, die eigene Persönlichkeit als Grundlage erzieherischen Handelns zu reflektieren
  • Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete, angeleitete praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mittlere Reife / Fachschulreife
Ausbildungsverlauf:
1. Jahr:
  • Herbst bis Ostern: Unterricht und unterrichtsbegleitende Leitung einer Kinder- oder Jugendgruppe
  • Ostern bis Sommer: Blockpraktikum in einer Einrichtung der Erziehungshilfe
2. Jahr:
  • Herbst bis Sommer: Unterricht und unterrichtsbegleitende Leitung einer Kinder- oder Jugendgruppe
  • Prüfungen: schriftliche und mündliche Prüfungen
3. Jahr:
  • Berufspraktikum in einer Einrichtung der Erziehungshilfe o.ä., Fach-/Projektarbeit mit nachfolgendem Kolloquium und staatliche Anerkennung. Das Berufspraktikum wird von der Fachschule intensiv begleitet, durch Seminare und Praxisberatung in der Schule und in der Einrichtung.

Duale, praxisintegrierte Ausbildung
(berufsbegleitende Ausbildung)

Aufnahmevoraussetzungen:
  • Bereitschaft zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Selbstverständnis von Heimerziehung in kirchlicher Trägerschaft
  • Bereitschaft, die eigene Persönlichkeit als Grundlage erzieherischen Handeln zu reflektieren
  • Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete, angeleitete praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Mittlere Reife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • Anstellung in Einrichtungen der Erziehungshilfe und Freistellung für die schulische Ausbildung, die in Form von Blockunterricht und Seminaren stattfindet
  • Bereitschaft der Praxisstellen zur intensiven Zusammenarbeit mit der Fachschule und
  • Gewährleistung von Praxisbetreuung
Ausbildungsverlauf:

Unterrichtsblöcke und Seminare dauern jeweils 3 Tage

1. Jahr:
  • 11 Unterrichtsblöcke
  • 8 Seminare
  • Einführungsseminar (4 Tage)
  • Projektwoche (5 Tage)
2. Jahr:
  • 8 Unterrichtsblöcke
  • 10 Seminare
  • Studienfahrt (5 Tage)
  • Projektwoche (5 Tage)
3. Jahr:
  • 11 Unterrichtsblöcke
  • 8 Seminare
  • Projektwoche (5 Tage)
  • 8 Prüfungstage:
    • schriftliche Prüfungen
    • mündliche Prüfungen
    • Fach-/Projektarbeit mit nachfolgendem Kolloquium und staatliche Anerkennung